AGB

Vereinbarung Fahrlehrer und Fahrschüler/innen (allg. Vertragsbedingungen AGB)

Vereinbarte Fahrlektionen

Terminvereinbarung

Die Schulungsdauer wird in 5 Min. Schritten abgerechnet.

Treffpunkt

An den vereinbarten Orten, bei längerem Anfahrtsweg zum Abholen wird die Anfahrtszeit verrechnet.

Verspätungen

Seitens Fahrschüler/in: zu Lasten des/der Schülers/Schülerin. Seitens Fahrlehrer: werden nachgeholt oder nicht verrechnet. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Min. nach dem vereinbarten Termin zu warten.

Versäumnis

Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.

Absagen

Weniger als 24 Std. vor Lektionsbeginn = 50% der Zeit wird verrechnet.

Abmeldung

Während eines Werkstages, Mo – Sa bis 18.00h, Telefon, WhatsApp oder SMS 24/7 möglich.

Aktionen

Verschiedene Rabatte/Aktionen sowie Cash back sind nicht kumulierbar ausser es ist ausdrücklich anders beschrieben. Aktionen und Gutscheine können nicht auf bereits gekaufte Dienstleistungen eingelöst werden. Gutscheine/Aktionen werden nicht bar ausbezahlt Als Aktion gilt alles, was unter dem auf der Website offeriertem Preis liegt

Bekleidung/Schuhe

Der/die Fahrschüler/in ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Schuhe (wird am ersten Tag instruiert) zu tragen (keine Flip-Flops, Highheels, Bergschuhe, usw.). Bei ungeeigneter Bekleidung behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Lektion auf Kosten des Schülers / der Schülerin abzusagen. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum Konzentrationsprobleme, Krankheit, Müdigkeit oder Medikamente) wird die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Zahlungsmodalitäten

Lektionspreis

Wird an der ersten Lektion vereinbart.

Bezahlung

Die Lektion wird am Ende der Lektion abgerechnet. (Bar oder Twint).

Abonnements

Werden im Voraus beglichen. Sind am Ende der Ausbildung noch Beträge offen werden diese rückerstattet. Vor Antritt der Führerprüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein. Übersteigen die Kosten der Schulung das bewilligte Kostendach einer Institution (SVA/RAV/BIZ/Firma/ usw.) oder werden aus irgendeinem Grund von der Institution die Zahlungen gestoppt (Kostenüberschreitung, Zeit-Limite, Arbeitsverhältnis, usw.), ist der/die betreffende Schüler/in verpflichtet, bei Weiterführung der Ausbildung, die entstandenen Mehrkosten zu übernehmen.

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen

Der/die Fahrschüler/in ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (Haftpflicht-, Vollkasko- und Unfallversicherung). Zu Beginn der Ausbildung entsteht für den/die Fahrschüler/in ein einmaliger Kostenbeitrag von CHF 129.- (für die Kategorie B). Darin enthalten sind die Versicherung und ein Administrationsbeitrag. Dies ist maximal 2 Jahre gültig. Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des/der Schülers/Schülerin.

Lektionsgestaltung / Prüfungstermin

Die Fahrschüler/innen werden möglichst effizient als zukünftige, selbstständige Verkehrsteilnehmer vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des/der Fahrschülers/Fahrschülerin. Die Lektionen werden transparent dokumentiert und können jederzeit eingefordert werden. Die Lernziele werden vor der Prüfung erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert. Der Prüfungstermin wird vom Fahrlehrer gemeinsam mit dem/der Schüler/in vereinbart. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarungen von eigenen Prüfungsterminen beim Strassenverkehrsamt dürfen nur nach Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden. Das Aufwärmen und die Zeit der Prüfung wird mit 3 Lektionen verrechnet. Die Anweisungen für private Lern- oder Übungsfahrten müssen eingehalten werden.

Programm- und/oder Preisänderungen

Programm- und/oder Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Xpert Drive by Derungs ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

Einverständniserklärung

Mit dem Visum am Ende der ersten Lektion (Bestätigung/Anerkennung Lektionszeit) bestätigt der/die Fahrschüler/in, die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und vollumfänglich einverstanden zu sein. Der Fahrlehrer bestätigt, die Geschäftsbedingungen mit dem/der Fahrschüler/in besprochen zu haben und alle aufgetretenen Fragen beantwortet zu haben. Auf Wunsch des/der Schüler/in erhält er ein Exemplar in Papierform oder elektronisch.